
Mein Weg zur Bildungsprämie.
Ein Erfahrungsbericht.
Daniel hat auf seiner Ausbildungsseite auf die Bildungsprämie hingewiesen.
Erste Informationen habe ich mir direkt auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geholt.www.bildungspraemie.info
Die Rahmenbedingungen sind dort allerdings nur recht oberflächlich erklärt:
Hier meine Zusammenfassung (ohne Gewähr)
- Ausgenommen ALG 1+2 Empfänger ist quasi jeder förderungswürdig.
- Einkommensgrenze: 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge (das steht im Steuerbescheid auf der 2. Seite)
- Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein. (das lässt sich meist regeln)
- Teilnahme an einem Beratungsgespräch
Welche Fortbildung ist Förderungsfähig?
Hier fingen meine Schwierigkeiten an. Es heißt ganz allgemein:
„Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. „
Alles klar? - für mich nicht, also habe ich kurzfristig einen Beratungstermin vereinbart.
Es gibt ca. 400 Prämien-Beratungsstellen bei Bildungsträgern, Volkshochschulen etc. Die nächstgelegene Beratungsstelle findet Ihr auf o.g. Homepage des BFB. Ich hatte die VHS Laatzen gewählt.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis
- einen Steuerbescheid der letzten 2 Jahre
- Beschreibung der Fortbildung (Ausdruck der Webseite mit Kursbeschreibung und Anschrift des Anbieters reicht)
Die Beratung:
Die Beratung war sachlich, kompetent und neutral. Ich habe mich dort sehr wohl gefühlt! Nach einigen einleitenden Worten und der üblichen Belehrung zum Datenschutz hat sich der Berater beim Ministerium eingeloggt und den Fragenkatalog zum Antrag online ausgefüllt. Jede Frage wurde ausführlich besprochen und erläutert.
Abgefragt werden etwa, Adresse, Familienstand, Schulbildung, Ausbildung, momentane Tätigkeit, frühere Fortbildungen etc.
Maßgeblich – und problematisch – wurde die abschließende Frage, ob die gewählte Fortbildung berufsbezogene Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitert.
Für mich als Industriekaufmann schien der berufliche Bezug zum Tai Chi etwas weit hergeholt. Erst mein Hinweis, dass eine Kursleiter/Lehrerausbildung Voraussetzung für eine Tätigkeit als Tai Chi Lehrer sei, ließ den Berater aufhorchen.
Gemeinsam haben wir dann die Bewilligungs-Richtlinien durchgesehen. Es heißt darin sinngemäß:
>> Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern....
Für Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, werden laut Förderrichtlinie keine Prämiengutscheine ausgestellt. Dazu gehören auch Angebote der Gesundheitsprävention, z.B. Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Nichtrauchertraining, etc. als individuell-gesundheitliche Maßnahmen. Die meisten Krankenkassen bezuschussen diese Angebote aufgrund von •20 SGB V (Präventionsgesetz) - die Beratungsstelle kann eine entsprechende Empfehlung aussprechen. <<
Sch... - aber etwas später heißt es:
>>Kurse aus dem Bereich Gesundheitsprävention mit dem Ziel, eine Trainer- oder Kursleiterlizenz zu erwerben, sind im Gegensatz dazu förderfähig. Diese Berufsrelevanz muss im Weiterbildungsziel auf dem Gutschein klar benannt sein, zum Beispiel "Trainer für ... " bzw. ". zur Erlangung der Kursleiter-Lizenz". Die Inhalte des tatsächlich gebuchten Kurses müssen die Ausrichtung auf die Qualifizierung zum Trainer / Kursleiter ebenfalls wiedergeben, andernfalls werden zur Abrechnung eingereichte Prämiengutscheine nicht abgerechnet.....<<
Bingo! Tai Chi Lehrer ist ein Beruf und Vorbereitung zum Berufswechsel ist förderungsfähig. Dieser Argumentation konnte sich der Berater anschließen. Der letzte Haken wurde gesetzt und auf dem Bildschirm erfolgte die Genehmigung.
Der Bildungsgutschein wird dann direkt ausgedruckt und abgestempelt.
Insgesamt eine empfehlenswerte Geschichte, ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand.
Die Beratung lohnt sich auf jeden Fall. Auch – oder gerade – wenn die Fortbildung etwas neben dem Berufsfeld liegt
Viele Grüße und viel Erfolg
Torsten
